Beiträge

Weil Lohnsteuerhilfevereine keinen Gewinn erwirtschaften wollen, sind ihre Mitgliedbeiträge niedrig und richten sich regelmäßig nach der Höhe des Einkommens des Mitglieds. Wer weniger verdient, arbeitlos oder Berufsanfänger ist, zahlt einen geringeren Beitrag.

Mitglieder im b.b.h. Lohnsteuerhilfeverein haben neben der einmaligen Aufnahmegebühr von 8,00 EUR lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Er wird nach dem Einkommen des Mitgliedes sozial gestaffelt ermittelt und beträgt zwischen 42,00 und 204,00 EUR.

 

Mit der Bezahlung des Beitrags haben die Mitglieder einen ganzjährigen Anspruch auf alle Leistungen des b.b.h. Lohnsteuerhilfevereins.

 

 

 

Stand: 01.01.2007

Jahresbeitrag und Aufnahmegebühr

 

 

Stufe

Brutto Jahreseinnahmen

EuroEuro 

Jahresbeitrag *

Euro

Ibis

9.000,00 

42,00

IIvon

9.001,00 

 bis

14.000,00 

57,00

IIIvon

14.001,00 

 bis

19.000,00 

78,00

IVvon

19.001,00 

 bis

25.000,00 

93,00

Vvon

25.001,00 

 bis

35.000,00 

109,00

VIvon

35.001,00 

 bis

55.000,00 

134,00

VIIvon

55.001,00 

 bis

70.000,00 

159,00

VIIIvon

70.001,00 

 bis

90.000,00 

184,00

IX

über

90.001,00 

204,00

Aufnahmegebühr für jedes Mitglied beträgt 8,00 EURO

* (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer)



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